Wahlergebnis WS 2023/24 - Senat, Fakult?tsr?te, Institutsrat für Musik

Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2023 festgestellte Ergebnis für die Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten, Institutsrat ist hier einsehbar.

Wahlprüfung:

Die Wahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.

Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des W?hlerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gew?hlten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben k?nnen.

Der Wahleinspruch des Leiters der dafabet888官网,大发dafa888 oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.

Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1  WO: 14. Dezember 2023