FAQs
Offene dafabet888官网,大发dafa888
frequently asked questions – H?ufig gestellte Fragen
Wenn Sie in den Lernformaten der Offenen dafabet888官网,大发dafa888, insbesondere in den berufsbegleitenden Studieng?ngen, studieren wollen, bringen Sie m?glicherweise bereits berufliche Kenntnisse und Erfahrungen mit, die den Kompetenzen des einen oder anderen Moduls des Studiengangs gleichwertig sind. Dann k?nnen Sie sich diese anrechnen lassen und vermeiden so Doppellernen und weiteren Aufwand.
Halten Sie sich an das in § 11 AT-PO (Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung) beschriebene Antragsverfahren. Nutzen Sie die Vorab-Beratung durch das Studierendensekretariat. Die dafabet888官网,大发dafa888 wird Ihren Antrag nach der Leitlinie für Anerkennung und Anrechnung prüfen.
Natürlich k?nnen Sie sich ?privat“ weiterbilden, ohne Ihren Arbeitgeber zu informieren. Dafür mag es verschiedene Gründe geben. Sobald Sie aber einen Studiengang belegen, müssen Sie gelegentliche Pr?senzphasen erm?glichen, und dies über einen Zeitraum von zwei Jahren oder l?nger. Dann brauchen Sie mindestens verl?ssliche flexible Arbeitszeiten.
Daher empfehlen wir: Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden in einem Themengebiet, das fachlich-inhaltliche Berührung zu ihren beruflichen Aufgaben hat, versuchen Sie, die Unterstützung Ihres Arbeitgebers zu erreichen:
- Initiieren Sie ein Personalentwicklungsgespr?ch über Ihre Leistungsbereitschaft und über berufliche Perspektiven im Unternehmen.
- Stimmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Auswirkungen Ihrer Weiterbildung auf die Arbeitszeit ab und suchen Sie nach einer einvernehmlichen und verbindlichen L?sung. ?berprüfen Sie z.B. folgende Gestaltungsoptionen: flexible Arbeitszeiten, verl?ssliche Abwesenheitsplanung w?hrend der Studienpr?senzphasen, Anrechnung von Lernzeiten auf die Arbeitszeit, Freistellung für Pr?senzzeiten mit/ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit, vorübergehende Reduzierung der vertraglichen Wochenarbeitszeit u.?.
- Fragen Sie gegebenenfalls nach Erlaubnis und Unterstützung, betriebliche Projekte als Studienleistung zu bearbeiten.
- Erbitten Sie einen Beitrag zu den Weiterbildungskosten.
Wenn der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernimmt, wird er manchmal eine Rückzahlungspflicht für den Fall vereinbaren wollen, dass der Arbeitnehmer nach Abschluss den Betrieb verl?sst oder die Weiterbildung abbricht. Der Arbeitgeber m?chte also seine vergebliche ?Investition“ zurückerstattet bekommen. ?blicherweise wird er dazu eine vorformulierte Klausel vorlegen.
Ob diese rechtswirksam ist, h?ngt davon ab, ob die Bedingungen hinreichend konkret/transparent für den Arbeitnehmer sind, so dass dieser wei?, worauf er sein Verhalten einzustellen hat. Weiterhin muss die Bindungsdauer in angemessenem Verh?ltnis zur Dauer der Fortbildung steht (Orientierung: je Monat Fortbildung 6 Monate Bindung, max. 5 Jahre). Generell kommt es auf den Einzelfall an. Im Zweifel ist vorherige rechtliche Beratung zu empfehlen.
Allgemein zu Studienfinanzierung und BAF?G:
Stipendien
Viele Studienf?rderungswerke f?rdern auch berufsbegleitende Studieng?nge im Sinne der Offenen dafabet888官网,大发dafa888. Selbstverst?ndlich k?nnen Sie sich dort auch mit beruflicher Vorbildung um eine F?rderung im Vollzeitstudium bewerben. Recherchieren Sie in der Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück.
Besonders hervorzuheben ist das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenf?rderung berufliche Bildung. Es unterstützt besonders leistungsf?hige Fachkr?fte mit Berufsausbildung und mindestens zweij?hriger Berufserfahrung bei einem Erststudium (Bachelor-Studiengang), sowohl vollzeit als auch berufsbegleitend.