Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Das Team des Studierendensekretariats ber?t Studieninteressierte und Studierende und weitere Mitglieder der dafabet888官网,大发dafa888 zu allen Fragen rund um die Themen Bewerbung und Zulassung, Einschreibung, Gebühren und Entgelte sowie zu Prüfungsangelegenheiten.
Die Mitarbeitenden der Studiengangs-Sachbearbeitung betreuen die Studierenden administrativ w?hrend des gesamten Studienverlaufs und helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Hinweise zu Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten für Sie zusammengestellt. Weiterführende Informationen, Formulare und Antr?ge für immatrikulierte Studierende finden Sie in der Infothek im Intranet.
Immatrikulationsangelegenheiten
Bewerberinnen und Bewerber, die für ein Studium ab Sommersemester 2025 über das Bewerbungsportal ein Studienplatzangebot von der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück erhalten haben, k?nnen den Platz innerhalb der im Zulassungsschreiben/Schreiben zur Immatrikulation genannten Fristen annehmen und sich online immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt ausschlie?lich online mit LogIn über das Bewerbungsportal der dafabet888官网,大发dafa888. Im Rahmen der Online-Immatrikulation geben Sie dann die für ein Hochschulstudium erforderlichen Erkl?rungen ab und laden die im Zulassungsschreiben/Informationssschreiben genannten Dokumente hoch.
Auf der Seite Einschreibung- Hinweise zur online-Immatrikulation erhalten Sie Informationen zu wichtigen, durch die dafabet888官网,大发dafa888 in der online-Immatrikulation individuell von Ihnen abgefragten Erkl?rungen und Nachweisen. Diese variieren je nach Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang und den von Ihnen vorab im Bewerbungsportal gemachten Angaben.
Studierende an der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2025/2026 setzt sich wie folgt zusammen:
Studieng?nge in Lingen und Osnabrück*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 8,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 201,- Euro**
Gesamt: 377,- Euro (beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung)
*gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudieng?nge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Midwifery" (Immatrikulation ab Sommersemester 2025), "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudieng?nge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 176,- Euro und / oder ggf. die gem?? Gebührenordnung des Studiengangs zus?tzlich zu zahlenden Beitr?ge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, k?nnen vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Wintersemester 2025/2026 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in H?he von:
Studieng?nge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 302,- Euro
Studieng?nge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 101,- Euro
Informationen zur Rückmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur M?glichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen H?rte finden Sie im Intranet.
Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in folgenden Zeitr?umen zurückmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch die ?berweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengebühren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Studierende, die an einer staatlichen nieders?chsischen dafabet888官网,大发dafa888 eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes ?Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich für Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gew?hlten grundst?ndigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erh?ht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erh?hung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengebühren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich gef?rderten dafabet888官网,大发dafa888 in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden durch die dafabet888官网,大发dafa888 Langzeitstudiengebühren in H?he von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- T?tigkeit als gew?hlter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der dafabet888官网,大发dafa888, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet h?chstens für zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet h?chstens für zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 3 BAf?G, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, k?nnen bestimmte Umst?nde einen Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen H?rte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
Beurlaubung
Studierende k?nnen ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (§ 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Prüfungsleistungen k?nnen w?hrend einer Beurlaubung grunds?tzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Prüfungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in § 13 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester müssen sich Studierende zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag für ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Antr?ge sind für das Wintersemester bis sp?testens 15. Juli und für das Sommersemester bis sp?testens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende k?nnen sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung des Semesterbeitrags
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die CampusCard der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück kann w?hrend des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte kl?ren Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen m?chte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Gebühr in H?he von € 5 ,- ausstellen lassen.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personensch?den, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unf?lle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die dafabet888官网,大发dafa888 verpflichtet ist, Unf?lle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unf?lle unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unf?llen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
An der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück eingeschriebene Studierende k?nnen anlassbezogen ?nderungen ihres (Vor-)namens oder Geschlechtseintrags beantragen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende müssen sich w?hrend des Prüfungsanmeldezeitraums über das Intranet zu den Prüfungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Prüfungsanmeldung gilt für das Institut für Duale Studieng?nge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in § 12 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung in der aktuell ver?ffentlichten Fassung.
Prüfungszeitraum und Prüfungspl?ne
Den Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Prüfungszeitr?ume.
Detaillierte Prüfungspl?ne finden Sie nach Fakult?ten geordnet im Intranet
Rücktritt von Prüfungen
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung finden Sie ebenfalls im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von au?erhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet auf den Infothekseiten des Studierendensekretariats.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen. Mit § 4a Abs. 1 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück (ATPO) in der aktuellen Fassung schafft die dafabet888官网,大发dafa888 einen verbindlichen Rahmen, um behinderten und chronisch erkrankten Studierenden eine chancengleiche Teilhabe im Studium zu erm?glichen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Die Gew?hrung eines Nachteilsausgleichs dient dabei der Absicherung der Chancengleichheit im Studium. Grunds?tzlich sollen die Bedingungen, unter denen eine Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge m?glichst gleich sein. Es müssen einheitliche Regeln für Form und Verlauf von Prüfungen innerhalb von Modulprüfungen für alle Prüfungsteilehmenden gelten.
Allerdings sind einheitliche Prüfungsbedingungen auch geeignet, die Chancengleichheit derjenigen Prüflinge zu verletzen, deren F?higkeit, ihr vorhandenes Leistungsverm?gen darzustellen, aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung erheblich beeintr?chtigt ist.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Ma?nahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Prüfungsinhalte und darf nicht dazu führen, dass gegenüber Studierender ohne Nachteile eine ?berkompensation erfolgt.
Beeintr?chtigungen, die in der Regel durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden k?nnen:
Beeintr?chtigungen oder Erkrankungen, die ausschlie?lich die Darstellung und den Nachweis des vorhandenen Wissens erschweren (z.B. Sehschw?che, Beeintr?chtigung der mechanischen Darstellungsf?higkeit, Legasthenie, Dyskalkulie) und wenn der Nachteil in Prüfungen durch geeignete Hilfsmittel z. B. durch technische Hilfsmittel oder Schreibzeitverl?ngerung ausgeglichen werden kann.
Als Ausgleichsma?nahmen kann z. B. in Betracht kommen: Verl?ngerung der Bearbeitungszeit (z. B. bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten), Unterbrechung durch Erholungspausen (z.B. bei Klausuren), Schreiben in einem Einzelraum, Gew?hrung von Hilfsmitteln wie Leselupen, Noise-Cancelling-Kopfh?rern).
Beeintr?chtigungen, die in der Regel nicht durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden k?nnen:
Dauerhafte Beeintr?chtigungen der Leistungsf?higkeit an sich, die bereits im Vorfeld der Prüfung bestehen, sind einem Nachteilsausgleich in der Regel nicht zug?nglich. Dauerleiden, welche gerade die durch die Prüfung zu ermittelnde Leistungsf?higkeit betreffen, sind von Ausgleichsma?nahmen daher im Regelfall ausgeschlossen.
Die Entscheidung, ob ein Nachteilsausgleich gew?hrt werden kann, erfolgt stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Umfassende Informationen zur Antragstellung und FAQ zum Nachteilsausgleich finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin für Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der dafabet888官网,大发dafa888 ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Beratungsangebot
Der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir Sie mit verschiedenen Ma?nahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros stehen Ihnen gerne für eine pers?nliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelr?umen an der dafabet888官网,大发dafa888.
Ausweis ?Studium und Familie“
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung k?nnen im Studierendensekretariat zudem den Ausweis ?Studium und Familie“ beantragen. Dieser erm?glicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausführliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson für den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude CB, Raum CB 0008
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de