Visum und Einreise
Visum und Einreise
Je nach dem, aus welchem Land Sie kommen, welche Staatsb¨¹rgerschaft Sie besitzen und f¨¹r welchen Zweck Sie nach Deutschland kommen m?chten, k?nnen die Einreisebestimmungen variieren. Der Visanavigator des Ausw?rtigen Amts kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob und welches Visum Sie ben?tigen.
Wenn Sie ein Visum ben?tigen, empfehlen wir Ihnen, sich so fr¨¹h wie m?glich mit der zust?ndigen deutschen Botschaft oder Generalkonsulat in Ihrem Land in Verbindung zu setzten. Dort erhalten Sie genaue Informationen zu den n?tigen Unterlagen und dem Antragsprozess. In der Regel ben?tigen Sie f¨¹r einen Forschungs- oder Lehraufenthalt ein Forschervisum. F¨¹r die Visumsbeantragung werden meist eine Aufnahmevereinbarung und ggf. ein Finanzierungsnachweis und/oder ein Nachweis ¨¹ber ein Sperrkonto ben?tigt. Erfahrungsgem?? m¨¹ssen daf¨¹r rund 1000€ pro Monat nachgewiesen werden. Die Aufnahmevereinbarung, in der die dafabet888¹ÙÍø,´ó·¢dafa888 Osnabr¨¹ck Ihnen die Aufnahme als Gastwissenschaftler*in best?tigt, stellen wir Ihnen gerne zur Verf¨¹gung. Voraussetzung daf¨¹r ist, dass der geplante Aufenthalt mit der gastgebenden Fakult?t an der dafabet888¹ÙÍø,´ó·¢dafa888 Osnabr¨¹ck abgestimmt und die Finanzierung gekl?rt ist.
Wenn Ihr*e Ehepartner*in und/oder Kinder Sie w?hrend Ihres Aufenthaltes begleiten m?chten, erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrer N?he nach den entsprechenden Visa/Aufenthaltsgenehmigungen und den notwendigen Unterlagen (beglaubigte Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, etc.)
Auf Wunsch kann Ihnen die dafabet888¹ÙÍø,´ó·¢dafa888 Osnabr¨¹ck einen Welcome Guide (einen Studierenden der dafabet888¹ÙÍø,´ó·¢dafa888) vermitteln, der Sie am Bahnhof abholen und zu Ihrer Unterkunft bringen kann. In den ersten Tagen und Wochen unterst¨¹tzten wir Sie zudem bei der Einrichtung Ihres Arbeitsplatzes und der Orientierung in Osnabr¨¹ck oder Lingen.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland m¨¹ssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Ausl?nderbeh?rde melden und ggf. Ihre Aufenthaltsgenehmigung verl?ngern. Dazu ben?tigen sie neben Ihrem Pass u.a. eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters. Gerne begleiten wir Sie bei diesem Termin.
Wir empfehlen internationalen Gastwissenschaftler*innen, die f¨¹r einen l?ngeren Aufenthalt (ab ca. 4-5 Monate) nach Deutschland kommen, bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Konto zu er?ffnen, ¨¹ber das beispielsweise die Miete und der Beitrag zur Krankenversicherung bezahlt wird. Sie erhalten zu diesem Konto dann auch eine EC-Karte, die f¨¹r allt?gliche Zahlungen genutzt werden kann. In der Regel ben?tigt die Bank zur Kontoer?ffnung die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, die Sie beim o.g. Termin bei der Ausl?nderbeh?rde erhalten. Bitte beachten Sie, dass Banken oft Kontof¨¹hrungsgeb¨¹hren erheben. Wenn Sie h?ufiger Zahlungen auf ein ausl?ndisches Konto vornehmen m?chten, lohnt es sich nachzufragen, ob die ausl?ndische Bank mit einer deutschen Bank kooperiert. Das kann Zahlungen ins oder aus dem Ausland beschleunigen und Auswirkungen auf die Geb¨¹hren f¨¹r Auslands¨¹berweisungen haben.